Allgemeine Geschäftsbedingungen - Therapie Raum Kleinhöflein

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

· eine medizinische Diagnose,

· die verordnete physiotherapeutische Behandlung (Indikation zur Physiotherapie)

· Art & Zahl der physiotherapeutischen Leistungen beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur dann abgesehen werden, wenn Sie die Physiotherapie ausschließlich zur Präventionin Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit, für die Behandlung benötigtem Material und einer Hausbesuchspauschale und werden Ihnen vor dem Behandlungsbeginn bekannt gegeben.

Bei Wahltherapeut*innen sind die Behandlungskosten nach erbrachter Behandlung entsprechend einer aufgeschlüsselten Honorarnote von Ihnen zu entrichten und erst danach können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Kostenrückerstattung/zuschuss ansuchen. Die Auskunft über die zu erwartende Höhe kann Ihnen jedoch nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers erteilt werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

ÖGK: die chefärztliche Bewilligungspflicht ist (bis mindestens 30. Juni 2027) ausgesetzt.

BVAEB: die Bewilligungspflicht ist dauerhaft abgeschafft.

SVS: chefärztliche Bewilligung vor Behandlungsbeginn notwendig.

1.4. Befunde

Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

2.2. Ihre Behandlung

Die physiotherapeutische Leistung setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung,

Vor- und Nachbereitung der Behandlung

Dokumentation und mindestens 10-jährige Aufbewahrung

nach Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung.

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin

· Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem MTD-Gesetz.

· Wissenschaft: Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und arbeitet evidenzbasiert.

· Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen Behandlungsvorschlag.

· Verschwiegenheit: Alle Geheimnisse, die Sie Ihrer Physiotherapeutin anvertrauen oder die aufgrund der Behandlung bekannt werden, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle weiteren personenbezogenen Daten und insbesondere Ihre Gesundheitsdaten unterliegen dem Datenschutz. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der/dem verordnenden Ärztin/Arzt (welche im Kontext der verordneten Behandlung bei Bedarf verpflichtend erfolgen muss) als auch den weiteren, von Ihnen namentlich genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4. Dokumentation

Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der gesetzten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Auf Ihr Verlangen haben Sie und Ihre Vertreter*innen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation und den Erhalt von Kopien.Nach Beendigung der Behandlung wird die Dokumentation über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum mindestens 10 Jahre sorgsam aufbewahrt. Ebenso Teil der Dokumentation sind die ärztliche Verordnung, überreichte Fremdbefunde wie auch die Kommunikation mit anderen Gesundheitsberufen und gegebenenfalls auch im Rahmen der Behandlung unter Ihrer Einwilligung erstellte Dateien oder Video-/ Bildmaterial zu Befundungs-/Therapiezwecken.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste. Die Kosten werden Ihnen vor Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der Teil dieser AGBs bildenden, beiliegenden Honorarliste vom 18.08.2026.

3.2. Zahlungsmodus

Bei Behandlungsende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Honorarnote über die einzelnen erbrachten Leistungen als Sammelhonorarnote.

Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten:

· Barzahlung (es gilt eine Belegerteilungspflicht)

· Zahlung mit Banküberweisung

Sollten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug geraten, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen.

Im Falle einer Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Honorarforderung behalte ich mir das Recht vor, rechtliche Schritte zur Forderungseinbringung einzuleiten.

Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaig anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen, etwaig in weiterer Folge der Kosten des Einschreitens einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes bzw. eines mit der Eintreibung der Forderung beauftragten Inkassobüros sowie etwaiger Gerichtsgebühren.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen vereinbart. Damit das im Vorfeld vereinbarte Behandlungsziel erreicht werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich! Sie sind daher angehalten, behandlungsrelevante Informationen, mitzuteilen. Auch werden Sie ersucht, Ihre Physiotherapeutin über allfällige Änderungen Ihres Gesundheitszustandes während der laufenden Behandlung (z.B. Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Änderung der Medikation) zu informieren. Auch kann Ihre Mithilfe bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen, die der Unterstützung des Behandlungszieles dienen, zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – telefonisch mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Auch Ihre Physiotherapeutin ist jederzeit berechtigt, den vereinbarten Termin zu stornieren oder Sie um Terminverschiebung zu ersuchen.

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Kostenrückerstattung/zuschuss an?

Vor einer allfälligen Einreichung der Honorarnote bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger müssen Sie das vollständige Honorar bezahlt haben. Für eine/n Kostenrückerstattung/zuschuss müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

· (bewilligte) ärztliche Verordnung

· Bezahlte Honorarnote

· Zahlungsnachweis

Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/zuschuss basieren auf dem individuellen Versicherungsverhältnis und können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Krankenversicherungsträgers gegeben werden.

8. Datenschutz und Schweigepflicht

Ihre Physiotherapeutin unterliegt der berufsgesetzlichen Schweigepflicht und hat externen Dritten (außerhalb des Behandlungsvertrages) gegenüber kein Recht auf Auskunft. Davon ausgenommen ist die behandlungsbezogene Kommunikation mit Ihrer/Ihrem verordnenden Ärztin/Arzt. Der Austausch von Gesundheitsdaten zwecks Behandlungsoptimierung zwischen Ihrer Physiotherapeutin und an der Behandlung bzw. Betreuung beteiligten weiteren Gesundheits,- und Pflegeberufen ist im Rahmen einer bedarfsbezogenen Auskunftspflicht gedeckt. Er erfolgt aber nur dann, wenn Sie die aktuell an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufe mit denen kommuniziert werden darf, namentlich an Ihre Physiotherapeutin bekannt geben.

Wenn Sie wünschen, dass Ihre Vertrauenspersonen Auskunft erhalten bzw. im Bedarfsfall kontaktiert werden, machen Sie diese bitte namhaft und entbinden Sie mich ausdrücklich der Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Verwandte und Ehepartner.

Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung entsprechend dem Berufsgesetz verarbeitet und Sie sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben, EDV-mäßig gespeichert werden.

Ihre Physiotherapeutin ist im Zuge der direkten Kommunikation mit Ihnen verpflichtet, die aktuell geltenden, gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – dabei insbesondere die DSGVO und das Gesundheitstelematikgesetz – zu befolgen. Aus diesem Grund ist insbesondere vom Versand von mit dem gesetzlich erforderlichen Datenschutzniveau für Gesundheitsdaten unvereinbaren Verwendung von unverschlüsselten E-Mails und SMS, WhatsApp, Messenger-Services Abstand zu nehmen. Ihre Physiotherapeutin kann auch nicht durch Ihre ausdrückliche Zustimmung von dieser gesetzlichen Verpflichtung entbunden werden.

Kostenübersicht

30 Min. Physiotherapie ………… 65€
45 Min. Physiotherapie ………… 85€
60 Min. Physiotherapie ………… 105€
Hausbesuchspauschale ………… 35 €